PAST - PRESENT - FUTURE
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Präambel

Der Flakturm ist ein Zeugnis der schlimmsten Katastrophe des 20 Jahrhunderts. Er soll in seiner ursprünglichen Architektur erhalten bleiben als ein Zeugnis, er soll nicht behübscht oder verniedlicht, nicht ausgehöhlt und verharmlost werden. Er soll ein Raum der Auseinandersetzung für KünstlerInnen und Kulturschaffende sein, sich an diesem historisch schwerst belasteten Ort positionieren zu können.
Ein Ort der Konzentration, der produktiven Auseinandersetzung, der Offenheit und der Freiheit ist das Ziel der geplanten Projekte. Der Verein wurde gegründet mit der Aussicht, den Turm für zukünftige Projekte zu nutzen, um das historische Gebäude und das inhärente, soziale Gefüge zugänglicher zu machen. Der Verein verwehrt sich ausdrücklich gegen alle Arten der nationalsozialistischen Wiederbetätigung.

VERHALTENSKODEX FÜR DIE NUTZUNG DES FLAKTURMS

„Ob bei dem Bau eines Panzergrabens 10.000 russische Weiber an Entkräftung umfallen oder nicht, interessiert mich nur insoweit, als der Panzergraben für Deutschland fertig wird.“ Heinrich Himmler in seiner „Posener Rede“ am 04.10.1943

Der Turm ist nicht nur ein Kunstraum, sondern auch ein höchst ambivalentes Denkmal aus der schlimmsten Periode des zwanzigsten Jahrhunderts. Seine realen Erbauer sind nicht der Architekt oder dessen politische Auftraggeber, sondern aberhunderte von ZwangsarbeiterInnen, die aus allen Ecken und Enden Europas zusammengefangen, in Viehwaggons gepfercht und in Sammellager transportiert wurden, wo man sie auf ihre Ausbeutbarkeit hin selektierte und diejenigen, die als zu schwach befunden wurden, zur sofortigen Ermordung weiterschickte. Der „brauchbare“ Rest dieses „Menschenmaterials“ wurde für Arbeiten wie eben den Bau „unseres“ Flakturms verwendet und dabei bis zum Letzten ausgequetscht, geprügelt, schikaniert, ausgehungert, gedemütigt und am Ende eventuell erschossen oder totgeschlagen.

Der Flakturm ist der letzte Zeuge ihrer Würde, ihres Blutes, Schweißes und ihrer Tränen, die in jedem Kubikmeter Stahlbeton enthalten sind. Er „gehört“ nicht den Nazis, sondern ihnen.

Die meisten dieser Denkmäler wurden nach dem Krieg möglichst beseitigt, oder man bemühte und bemüht sich noch immer um eine möglichst unverfängliche Nachnutzung – als Kletterwand zur Ertüchtigung der Jugend, als Aquarium oder als Datenspeicher für die Wirtschaft. Eine Erinnerung an den ursprünglichen Charakter dieser Gebäude ist höchst ungemütlich und daher unerwünscht. Aus diesem Grunde ist der bisher nicht einer Nachnutzung zum Opfer gefallene Leitturm im Arenbergpark wahrscheinlich der in seiner Substanz besterhaltene Flakturm, den es noch gibt (die Türme in Berlin wurden gesprengt, diejenigen in Hamburg zur Unkenntlichkeit umgenutzt bzw. ebenfalls unter hohem Aufwand beseitigt).

Daher ist es nötig, bei der Nutzung des Turmes als Kunstraum einige wenige, grundlegende Regeln im Umgang mit der vorhandenen Substanz zu beachten. Wenn wir den Turm eines Tages wieder verlassen sollten, dann sollte er möglichst genauso erhalten sein, wie wir ihn vorgefunden haben. Das gebietet der Respekt vor seiner Geschichte.

BEMALEN / BESCHRIFTEN VON WÄNDEN
Wenn im Laufe der Zeit immer wieder neue Wandgemälde / Wandbeschriftungen im Turm angebracht werden, ist er irgendwann voll damit. Eine solche schleichende Überformung des inneren Erscheinungsbilds sollte keinesfalls in Gang kommen. Daher gilt folgende Regel: In einigen wenigen Bereichen, in welchen der ursprüngliche Zustand der Wände nicht mehr vorhanden ist, weil bereits Wandbilder / Schriften vorhanden sind, können in Abstimmung mit der Ausstellungsleitung neue angebracht werden, indem man die alten übermalt. Überall sonst sind Wandgemälde und –beschriftungen leider untersagt.

TECHNISCHE INSTALLATIONEN, LÜFTUNGSROHRE, TÜREN
Die noch vorhandenen Reste der Infrastruktur des Turms wie Rohre, Schlauchrollen, Elektrokabel, Türschilder, die zertrümmerten Toiletten und die hölzernen Lüftungskanäle dürfen in keiner Weise verändert oder entfernt werden. Eine Einbeziehung der vorhandenen Substanz in Kunstwerke ist nur dann erlaubt, wenn dieser Vorgang komplett reversibel ist und muß mit der Ausstellungsleitung abgeklärt werden. Auch Türen können nicht einfach ausgehängt werden: Wie alte Bleistiftnotizen auf ihnen beweisen, hat jede ihren Platz. Wenn Türen ausgehängt werden, müssen sie also entsprechend gesichert werden und am Ende wieder an ihren Platz kommen.

WANDDURCHBRÜCHE, AUSSTEMMEN VON LÖCHERN, BETONIEREN U. A.
sind den Ausstellenden ausnahmslos verboten.

BOHRUNGEN FÜR DÜBEL UND SCHRAUBEN
Um Kunstwerke aufhängen zu können, muß natürlich teilweise gebohrt werden. Das ist völlig legitim. Dennoch wird darum gebeten, möglichst schon vorhandene Aufhängevorrichtungen wiederzuverwenden, um die Anzahl der Bohrungen im Rahmen zu halten.

SCHUTZZONEN
An einigen Stellen des Turms finden sich Graffiti aus der Erbauungszeit, alte Beschriftungen, Reste technischer Installationen oder auch Haufen von Gegenständen und Papieren, die zur Geschichte des Turms gehören. Diese Stellen, die auf einem Plan genau definiert sind, dürfen nicht für Ausstellungszwecke genutzt werden.

FUNDSTÜCKE
Wer in den vielen dunklen Ecken des Turms Dokumente, Münzen, Ausrüstungsgegenstände, Teile der Innenausstattung oder Ähnliches findet, sollte diese Dinge bitte nicht mitnehmen, sondern an das Turmarchiv übergeben. Sie gehören zum Turm.

 

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FAKTUM FLAKTURM
Verein zur Förderung interdisziplinärer Kunst und Kultur
im Flakleitturm Arenbergpark Wien 3